1. Für Jugendliche unter 18 Jahren braucht der Kapitän die elterliche Zusage.
2. Der Kapitän ist für das Verhalten und den Zustand seiner Mannschaft während der gan-zen Fahrt verantwortlich. Die Rennleitung behält sich das Recht vor, Mannschaften die Mit- bzw. Weiterfahrt wegen auffälligem Verhalten (Alkohol, Drogen, etc.) zu verbieten.
3. Es wird kein Startgeld erhoben.
4. Die Teilnehmerzahl pro Mannschaft ist nicht limitiert.
5. Die Teilnehmer müssen des Schwimmens kundig sein.
6. Das Tragen von Schwimmwesten ist obligatorisch.
7. Alle Auftriebskörper und Baumaterialien müssen frei von umweltgefährdenden Schad-stoffen sein.
8. Der Antrieb muss durch Wind- oder Muskelkraft erfolgen.
9. Die Abmessungen des Gefährts sind nicht limitiert.
10. Die Gefährte müssen eine Abschleppvorrichtung haben. Die Gefährte werden durch Mo-torboote mit Seil zum Start gezogen und vom Ziel wieder weggezogen. Für das Einwas-sern der Gefährte steht kein Kran zur Verfügung.
11. Die Rennstrecke beträgt ca. 100 m mit einer 360 Grad Drehung um eine Boje.
12. Es ist verboten, auf dem Gefährt Glasflaschen oder andere umweltschädigende Artikel mitzuführen.
13. Der Veranstalter übernimmt keinerlei, wie auch immer geartete, Haftung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Versicherung ist Sache jedes Teilnehmers.
14. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an den Gefährten.
15. Aus Bild-, Ton- und Filmmaterial, welches vom Veranstalter veröffentlicht wird, können den Teilnehmern keine Rechte entstehen.
16. Die Gefährte dürfen mit Werbung von Sponsoren versehen sein.
17. Allfällige vorgängige Trainingsfahrten sind nicht Teil der Veranstaltung und erfolgen in Eigenverantwortung der Mannschaften.
18. Die Organisatoren haben das Recht, das Teilnehmerfeld auf eine bestimmte Anzahl Ge-fährte zu beschränken, sowie den Start eines mangelhaften Gefährts zu verbieten.
19. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, das Rennen bei besonderen Umstän-den jederzeit abzusagen oder abzubrechen. (Schlechtes Wetter)
20. Entscheidungen bleiben der Jury vorbehalten und sind unanfechtbar. Bewertet werden Originalität (Umsetzung des Themas), Konstruktion (Design, Antrieb, Bauaufwand) und der Teamgeist der Mannschaft.
21. Das Kapitäns-Briefing findet eine Woche zuvor statt und ist obligatorisch für die Kapitäne oder die 1. Offiziere.
22. Die Kirchgemeinde stellt den Teams Hintergrundinformationen zur Verfügung, damit diese ihr Themen-Boot zu einer Frage, Gestalt oder Begebenheit der Reformation bauen können.
23. Jedes Team wählt ein Lied aus, das während ihrer Fahrt gespielt werden soll.
Reglement Chübel-Regatta Rorschach 2018 pdf