Zusammensetzung
Die Synode besteht aus 180 Synodalen und bildet die Legislative. Ihre Mitglieder werden von den Kirchgemeinden aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Mitglieder der Kantonalkirche gewählt. Jeder Kirchgemeinde stehen vorab zwei Sitze zu. Die verbleibenden Sitze werden auf die Kirchgemeinden im Verhältnis zur Zahl ihrer Gemeindeglieder verteilt, soweit diese Zahl 1500 übersteigt. Massgebend ist das amtlich veröffentliche Ergebnis der letzten eidgenössischen Volkszählung.